- Rückversicherung
- Versicherung der vom Versicherer übernommenen Risiken. Sie liegt vor, wenn ein Versicherer (Zedent) für das durch Versicherung übernommene Risiko bei einem anderen Versicherer (Zessionär) Versicherungsschutz nimmt. Gegenstand der R. ist sowohl das Risiko aus der Erstversicherung (direkt abgeschlossenes Geschäft, Zession) als auch das aus R. (für direkt abgeschlossenes Geschäft, Rezession). Als versicherungstechnische Rückversicherungsformen werden proportionale Rückversicherungen und nichtproportionale Rückversicherungen unterschieden. Vertragsrechtlich lassen sich fakultative und obligatorische Rückversicherungen differenzieren. Bei der rein fakultativen Rückversicherung besitzen beide Parteien in den Einzelfällen die volle Entscheidungsfreiheit über die Risikoabgabe bzw. -annahme. Rein obligatorische Rückversicherung liegt vor, wenn ein zwischen den Parteien geschlossener Rahmenvertrag beide verpflichtet, einen gewissen Ausschnitt bestimmter Risiken in Rückdeckung zu geben bzw. anzunehmen. Es gibt auch eine Mischform, die den Rückversicherer zur Annahme verpflichtet, dem Erstversicherer aber die Entscheidung der Abgabe in jedem Einzelfall freistellt (fakultativ-obligatorische Rückversicherung).
Lexikon der Economics. 2013.